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   FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04   

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https://dejure.org/2006,23926
FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04 (https://dejure.org/2006,23926)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2006 - II 245/04 (https://dejure.org/2006,23926)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2006 - II 245/04 (https://dejure.org/2006,23926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 § 10 § 12 § 33; FGO § 79b
    Vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit; Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit; Kosten für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Steuerrechtliche Behandlung von Ausbildungskosten für einen zweiten Beruf; Begriff "Werbungskosten" in steuerrechtlichem Sinne; Voraussetzungen für die Anerkennung von Kosten für eine ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Die Rechtsprechung hat den Werbungskostenbegriff dem Begriff der Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG angeglichen (BFH-Urteil vom 4. März 1986, VIII R 188/84, BFHE 146, 151 , BStBl II 1986, 373 ).

    Dabei ist ausreichend, wenn die Ausgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 151 , BStBl II 1986, 373 ).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 48/04

    Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    2.) bezüglich des beim BFH anhängigen Verfahrens mit dem Aktenzeichen III R 48/04 (Diätkosten).

    Insofern ist der Antrag der Kläger dahingehend auszulegen, dass er sich auch auf die einvernehmlich geregelten Punkte, der dreifachen Vorläufigkeit (gezahlten Rentenversicherungsbeiträge als vorweg genommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften; bezüglich des beim BFH anhängigen Verfahrens mit dem Aktenzeichen III R 48/04, bezüglich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen), der Berücksichtigung der Werbungskosten beim Ehemann aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 2.619 DM und der Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 234, 76 DM bezieht.

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Erzielt der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen, liegen vorab entstandene Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteile vom 18. April 1996, VI R 89/93, BFHE 180, 353 , BStBl II 1996, 449 ; vom 19. April 1996, VI R 24/95, BFHE 180, 360 , BStBl II 1996, 452 ).

    Nach dem Gesetz hat der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung entfaltet (so bereits BFH-Urteile in BFHE 180, 360 , BStBl II 1996, 452 ; BFH-Beschluss vom 22. November 2000, VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451 ).

  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Nach dem Urteil des BFH vom 20. September 1991 III R 91/89 (BFHE 165, 525 , BStBl II 1992, 137 ) sind Aufwendungen grundsätzlich nicht zwangsläufig, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können.
  • BFH, 22.11.2000 - VI B 174/00

    Promotionskosten als WK

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Nach dem Gesetz hat der Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug Vorrang vor dem Abzug von Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben, so dass § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG keine Sperrwirkung entfaltet (so bereits BFH-Urteile in BFHE 180, 360 , BStBl II 1996, 452 ; BFH-Beschluss vom 22. November 2000, VI B 174/00, BFH/NV 2001, 451 ).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Auch muss nicht entschieden werden, ob entsprechend der Entscheidung des BFH vom 21.09.2005 (IV ZR 113/04) eine relative Altersgrenze auch für die steuerrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit besteht, denn die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen ist hier aus einem anderen Grund nicht gegeben.
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Nach der geänderten Rechtsprechung des VI. Senats des BFH zur Behandlung von Ausbildungskosten für einen zweiten Beruf (Urteil des VI. Senats vom 4. Dezember 2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403 ) sind Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufs weder aufgrund § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch aufgrund § 12 Nr. 1 EStG von einem Abzug bei Ermittlung der betreffenden Einkünfte ausgeschlossen.
  • BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93

    Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Erzielt der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen, liegen vorab entstandene Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteile vom 18. April 1996, VI R 89/93, BFHE 180, 353 , BStBl II 1996, 449 ; vom 19. April 1996, VI R 24/95, BFHE 180, 360 , BStBl II 1996, 452 ).
  • BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90

    Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil in BFHE 169, 436, BStBl II 1993, 108 ).
  • BFH, 13.02.2003 - IV R 44/01

    Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
    Darüber hinaus ist nicht zu differenzieren, ob es sich bei dem Hochschulstudium (d.h. Fachhochschul- oder Universitätsstudium nach § 1 des Hochschulrahmengesetzes) um ein Erst- oder Zweitstudium handelt oder ob das Studium die Grundlage für eine neue oder andere berufliche Basis schafft (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003, IV R 44/01, BStBl II 2003, 698 ).
  • FG Hamburg, 12.03.2007 - 5 K 120/06

    Anfechtungsmöglichkeiten für einen ein Urteil umsetzenden Steuerbescheid

    Am 2.8.2004 erhoben sie unter dem Aktenzeichen II 245/04 Klage gegen den Einkommensteuer(ESt-)Bescheid 2001.

    Mit der Klage haben die Kläger zugleich Gegenvorstellung gegen das Urteil des II. Senats vom 3.3.2006 - II 245/04 - erhoben, die mit Beschluss des II. Senat vom 5.3.2007 zurückgewiesen worden ist.

    In der Sache begehren die Kläger die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten in dem Umfang, wie sie in dem Verfahren II 245/04 geltend gemacht worden seien.

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